Rauchmelderpflicht in Österreich
 
Rauchmelderpflicht in Österreich

 
 
Was besagt nun die Rauchmelderpflicht im Detail:
 
In Wohnungen muss in Aufenthaltsräumen - ausgenommen in Küchen - sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder angeordnet werden. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
 
 Weitergehende Erläuterungen:
Die stromnetzunabhängig arbeitenden Rauchwarnmelder besitzen eine Batterie und zielen grundsätzlich nur darauf ab, die sich in der Wohnung aufhaltenden Personen frühzeitig zu alarmieren und dadurch die Personensicherheit zu erhöhen. Das kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass nur in Aufenthaltsräumen – ausgenommen Küchen - sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, mindestens ein Rauchwarnmelder vorhanden sein muss. Daraus kann abgeleitet werden, dass etwa in Abstell-, Sanitär- und Lagerräumen oder in Heizräumen keine Rauchwarnmelder vorhanden sein müssen.
 
Da die ÖNORM EN 14604 „Rauchwarnmelder“ europäisch festgelegte Geräteanforderungen enthält, sollte unbedingt diese Norm (auch EN DIN 14 604) zur Beurteilung der Qualität herangezogen werden. Da keine konkreten technischen Lösungen genannt werden, sind weitergehende Lösungen wie z.B. Verkabelung der einzelnen Rauchwarnmelder oder Anschluss an das Stromnetz möglich.
 
 Alle in unserem Shop angebotenen Rauchmelder erfüllen diese Vorschrift.
 
Die Melder mit 10 Jahresbatterie von First Alert und Fire Angel erfüllen auch die kommende, ab 1. April 2015 geltende VdS-Norm. Die "Billigmelder" können das definitiv nicht!
Achten Sie auch darauf, daß bei den Melder mit 10 Jahresbatterie auch 10 Jahre Garantie gewährt werden. Unsere Melder halten das, was wir versprechen!
Empfehlenswerte Melder finden Sie hier und hier!
 
Denken Sie daran, an einem funktionierenden Rauchmelder hängt Ihr Leben sowie das Ihrer Familie!