Rauchmelderpflicht in Österreich
In folgenden
Bundesländern gilt bereits die Rauchmelderpflicht:
Burgenland
1.Juli 2008
Steiermark
1. Mai 2011
Tirol
1. Jänner 2008
Vorarlberg
1. Jänner 2008
Wien
12. Juli 2008
Von den anderen
Bundesländern
ist lediglich in Kärnten die Einführung einer
Rauchmelderpflicht in Vorbereitung, die anderen
Bundesländer
haben leider noch nichts bekannt gegeben.
Was besagt nun die Rauchmelderpflicht im Detail:
In
Wohnungen muss in Aufenthaltsräumen -
ausgenommen in Küchen - sowie in Gängen,
über die Fluchtwege von
Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein
Rauchwarnmelder angeordnet werden.
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut werden, dass
Brandrauch frühzeitig
erkannt und gemeldet wird.
Weitergehende
Erläuterungen:
Die stromnetzunabhängig arbeitenden Rauchwarnmelder besitzen eine Batterie und
zielen grundsätzlich nur darauf ab, die sich in der Wohnung aufhaltenden Personen
frühzeitig zu alarmieren und dadurch die Personensicherheit zu
erhöhen. Das kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass nur
in
Aufenthaltsräumen – ausgenommen Küchen -
sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen
führen, mindestens ein Rauchwarnmelder vorhanden sein muss. Daraus kann
abgeleitet werden, dass etwa in Abstell-, Sanitär- und Lagerräumen oder in
Heizräumen keine Rauchwarnmelder vorhanden sein
müssen.
Da die ÖNORM EN 14604 „Rauchwarnmelder“
europäisch festgelegte Geräteanforderungen enthält, sollte
unbedingt diese Norm (auch DIN 14 604) zur Beurteilung der
Qualität herangezogen werden. Da keine konkreten
technischen Lösungen genannt werden, sind weitergehende Lösungen wie z.B.
Verkabelung der einzelnen Rauchwarnmelder oder Anschluss an das Stromnetz
möglich.
Alle in unserem Shop
angebotenen Rauchmelder erfüllen diese Vorschrift.
Die Melder mit 10 Jahresbatterie von First Alert und Fire Angel
erfüllen auch die kommende VdS-Norm. Die "Billigmelder"
können das definitiv nicht!

In folgenden
Bundesländern gilt bereits die Rauchmelderpflicht:
Von den anderen Bundesländern ist lediglich in Kärnten die Einführung einer Rauchmelderpflicht in Vorbereitung, die anderen Bundesländer haben leider noch nichts bekannt gegeben.
Was besagt nun die Rauchmelderpflicht im Detail:
Die stromnetzunabhängig arbeitenden Rauchwarnmelder besitzen eine Batterie und zielen grundsätzlich nur darauf ab, die sich in der Wohnung aufhaltenden Personen frühzeitig zu alarmieren und dadurch die Personensicherheit zu erhöhen. Das kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass nur in Aufenthaltsräumen – ausgenommen Küchen - sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, mindestens ein Rauchwarnmelder vorhanden sein muss. Daraus kann abgeleitet werden, dass etwa in Abstell-, Sanitär- und Lagerräumen oder in Heizräumen keine Rauchwarnmelder vorhanden sein müssen.
Da die ÖNORM EN 14604 „Rauchwarnmelder“ europäisch festgelegte Geräteanforderungen enthält, sollte unbedingt diese Norm (auch DIN 14 604) zur Beurteilung der Qualität herangezogen werden. Da keine konkreten technischen Lösungen genannt werden, sind weitergehende Lösungen wie z.B. Verkabelung der einzelnen Rauchwarnmelder oder Anschluss an das Stromnetz möglich.
Alle in unserem Shop angebotenen Rauchmelder erfüllen diese Vorschrift.
Die Melder mit 10 Jahresbatterie von First Alert und Fire Angel erfüllen auch die kommende VdS-Norm. Die "Billigmelder" können das definitiv nicht!
| Burgenland | 1.Juli 2008 |
| Steiermark | 1. Mai 2011 |
| Tirol | 1. Jänner 2008 |
| Vorarlberg | 1. Jänner 2008 |
| Wien | 12. Juli 2008 |
Von den anderen Bundesländern ist lediglich in Kärnten die Einführung einer Rauchmelderpflicht in Vorbereitung, die anderen Bundesländer haben leider noch nichts bekannt gegeben.
Was besagt nun die Rauchmelderpflicht im Detail:
In
Wohnungen muss in Aufenthaltsräumen -
ausgenommen in Küchen - sowie in Gängen,
über die Fluchtwege von
Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein
Rauchwarnmelder angeordnet werden.
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut werden, dass
Brandrauch frühzeitig
erkannt und gemeldet wird.
Die stromnetzunabhängig arbeitenden Rauchwarnmelder besitzen eine Batterie und zielen grundsätzlich nur darauf ab, die sich in der Wohnung aufhaltenden Personen frühzeitig zu alarmieren und dadurch die Personensicherheit zu erhöhen. Das kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass nur in Aufenthaltsräumen – ausgenommen Küchen - sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, mindestens ein Rauchwarnmelder vorhanden sein muss. Daraus kann abgeleitet werden, dass etwa in Abstell-, Sanitär- und Lagerräumen oder in Heizräumen keine Rauchwarnmelder vorhanden sein müssen.
Da die ÖNORM EN 14604 „Rauchwarnmelder“ europäisch festgelegte Geräteanforderungen enthält, sollte unbedingt diese Norm (auch DIN 14 604) zur Beurteilung der Qualität herangezogen werden. Da keine konkreten technischen Lösungen genannt werden, sind weitergehende Lösungen wie z.B. Verkabelung der einzelnen Rauchwarnmelder oder Anschluss an das Stromnetz möglich.
Alle in unserem Shop angebotenen Rauchmelder erfüllen diese Vorschrift.
Die Melder mit 10 Jahresbatterie von First Alert und Fire Angel erfüllen auch die kommende VdS-Norm. Die "Billigmelder" können das definitiv nicht!







